Was muss ich bei Newsletter-Marketing beachten?

Wann ist der Massenversand erlaubt?

  • Seit dem 1. April 2007 ist der Versand eines Newsletters nur dann erlaubt, wenn der Empfänger dem ausdrücklich zugestimmt hat (Opt-in-System).  Als Ausnahme gilt, wenn der Käufer Ihnen Ihre E-Mail-Adresse angegeben hat, um über gleichartige Produkte informiert zu werden.  
  • Der Absender des Mailings muss genannt sein, d.h. eine Person muss eindeutig zu bestimmen sein. Es ist verboten, den Absender zu verschleiern.
  • Sie müssen bei jeder Nachricht den Empfängern die Möglichkeit bieten, sich kostenlos abzumelden und die Newsletter abzulehnen. Sie müssen die Empfänger darauf hinweisen.

 

 

Regeln für den Inhalt von Newslettern

SPAM-Filter bewerten den Inhalt eines Newsletters. Content-Filter durchsuchen E-Mails nach verdächtigen Merkmalen und Eigenschaften und versehen diese mit "Strafpunkten". 

Eine kritische Menge von Strafpunkten führt schließlich zur SPAM-Klassifizierung der E-Mail.

  • Vermeiden Sie spamverdächtige Schlagwörter wie "Viagra", "Casino", "Sofortgewinn" etc. 
  • Die Betreffzeile und der Newsletter-Text sollte auf keinen Fall ausschließlich in Großbuchstaben erstellt werden.
  • Vermeiden Sie übertriebene Interpunktion, wie z.B. eine Häufung von Ausrufezeichen.
  • Achten Sie auf ein ausgewogenes Text-Bild-Verhältnis: die Bilder sollten nicht mehr als 50% des gesamten Newsletter-Inhaltes ausmachen.
  • IP-Adressen sollten nicht als Links verwendet werden.
  • Vermeiden Sie Javascript und Formulare.
  • Verzichten Sie auf Newsletter-Anhänge und nutzen Sie hierzu Hyperlinks auf Ihre Seite, wo die Datei heruntergeladen werden kann.