Was muss ich bei Newsletter-Marketing beachten?

Wann ist der Massenversand erlaubt?

  • Seit dem 1. April 2007 ist der Versand eines Newsletters nur dann erlaubt, wenn der Empfänger dem ausdrücklich zugestimmt hat (Opt-in-System).  Als Ausnahme gilt, wenn der Käufer Ihnen Ihre E-Mail-Adresse angegeben hat, um über gleichartige Produkte informiert zu werden.  
  • Der Absender des Mailings muss genannt sein, d.h. eine Person muss eindeutig zu bestimmen sein. Es ist verboten, den Absender zu verschleiern.
  • Sie müssen bei jeder Nachricht den Empfängern die Möglichkeit bieten, sich kostenlos abzumelden und die Newsletter abzulehnen. Sie müssen die Empfänger darauf hinweisen.

 

Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise des BAKOM für den Massenversand:

 

 

Regeln für den Inhalt von Newslettern

SPAM-Filter bewerten den Inhalt eines Newsletters. Content-Filter durchsuchen E-Mails nach verdächtigen Merkmalen und Eigenschaften und versehen diese mit "Strafpunkten". 

Eine kritische Menge von Strafpunkten führt schließlich zur SPAM-Klassifizierung der E-Mail.

  • Vermeiden Sie spamverdächtige Schlagwörter wie "Viagra", "Casino", "Sofortgewinn" etc. 
  • Die Betreffzeile und der Newsletter-Text sollte auf keinen Fall ausschließlich in Großbuchstaben erstellt werden.
  • Vermeiden Sie übertriebene Interpunktion, wie z.B. eine Häufung von Ausrufezeichen.
  • Achten Sie auf ein ausgewogenes Text-Bild-Verhältnis: die Bilder sollten nicht mehr als 50% des gesamten Newsletter-Inhaltes ausmachen.
  • IP-Adressen sollten nicht als Links verwendet werden.
  • Vermeiden Sie Javascript und Formulare.
  • Verzichten Sie auf Newsletter-Anhänge und nutzen Sie hierzu Hyperlinks auf Ihre Seite, wo die Datei heruntergeladen werden kann.